Härtefallmassnahmen: Handlungsfähigkeit in Krisen muss wirksam erhöht werden

Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Handlungsfähigkeit der Regierung in besonderen und ausserordentlichen Lagen ist. Die Luzerner Wirtschaft und Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass wirksame Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen schnell umgesetzt werden können. Dafür fehlt dem Kanton die notwendige Handlungsfähigkeit. Das zeigt sich exemplarisch an den  Härtefallbeiträgen des Bundes. Deshalb reicht FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp (St. Niklausen) Postulat ein, das die gesetzlichen Grundlagen für mehr Handlungsfreiheit fordert.

Bei Naturereignissen und Gesundheitsgefährdungen kann der Kanton mit Sofortmassnahmen reagieren. In anderen Bereichen hingegen kann oftmals nicht zeitnah unterstützt werden. Dem Regierungsrat fehlt aktuell die gesetzliche Grundlage, sodass seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die ordentlichen Prozesse dauern aber zu lange.

Dies zeigt sich am Beispiel der Härtefallmassnahmen des Bundes in der aktuellen Corona-Krise: Würde der Bund beispielsweise die Summe auf 400 Millionen Franken erhöhen, so könnte der Kanton seinen Beitrag nicht zeitgerecht abholen. Denn er müsste gemäss Bundesgesetz diesen um 50 Prozent erhöhen. Damit würde dieses Geschäft aber automatisch dem obligatorischen Referendum unterliegen. Eine Abstimmung wäre dann erst im Juni 2021 möglich. Für viele der betroffenen Unternehmen wäre das zu spät und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, bliebe unerreicht. Zu ähnlichen Verzögerungen könnte es in ausserordentlichen Lagen auch in anderen Bereichen kommen.

Aus diesem Grund beauftragt FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp die Regierung, die Erhöhung der Handlungsfähigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu prüfen. In verschiedensten Lebensbereichen müssen Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen künftig schneller, effizienter und wirksamer beschlossen und umgesetzt werden können.

Damit knüpft FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp an sein Postulat an, das er am 23. Oktober 2020 eingereicht hat. Darin forderte er so rasch wie möglich die nötigen Vorbereitungen an die Hand zu nehmen, damit nach der Umsetzung der Härtefallmassnahmen seitens Bund auch in Luzern umgehend geholfen werden kann. Die Regierung hat umgehend reagiert und will die Massnahmen schnellstmöglich umsetzen. Bereits in der Dezembersession wird ihr Dekret im Kantonsrat behandelt. Im Anschluss muss aber die Referendumsfrist von 60 Tagen abgewartet werden, so dass allfällige Gelder erst anfangs Februar ausgezahlt werden können. Durch eine Erhöhung der Handlungsfreiheit soll in Zukunft ein schnelleres Tempo ermöglicht werden.

 

Luzerners Weg aus der Coronakrise:

Die FDP.Die Liberalen Luzern steht für eine von Zuverlässigkeit geprägte Politik. Die FDP-Kantonsratsfraktion setzt sich seit Beginn der Coronakrise für die Luzernerinnen und Luzerner, die Luzerner Wirtschaft, den Tourismus, Bildung, Kultur und Sport ein, um schnelle, effiziente und zielführende Wege aus der Krise zu ermöglichen. Basierend auf dem Forderungspapier vom 14. Mai 2020 reicht die Fraktion Vorstösse ein und setzt sich damit für die Anliegen der Gesellschaft und Wirtschaft ein.

Weitere Informationen: www.fdp-lu.ch/aktuell/corona