Erhöhung des Aktienkapitals der LUKB und Beteiligung des Kantons Luzern

Heute wurde seitens der Luzerner Kantonalbank und der Luzerner Regierung über die Absicht informiert, im Jahr 2023 das Aktienkapital der LUKB um CHF 500 Mio. aufzustocken. Die FDP.Die Liberalen unterstützt diesen Schritt und befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung des Kantons Luzern an der Erhöhung. Über den Umfang der Beteiligung des Kantons Luzern will sich die FDP.Die Liberalen noch mit der Regierung austauschen, bevor sie sich ein abschliessendes Urteil bilden kann.

Die FDP.Die Liberalen Luzern ist erfreut, dass die Luzerner Kantonalbank in den letzten Jahren erfolgreich gewirtschaftet hat. Um die finanzielle Basis (Eigenkapital) für künftige Aktivitäten zu stärken, beabsichtigt der Verwaltungsrat der LUKB der Generalversammlung vom April 2023 eine Erhöhung des Aktienkapitals, um CHF 500 Millionen, vorzuschlagen. Die FDP unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich.

Die Regierung will die Beteiligung des Kantons Luzern im bisherigen Umfang von 61.5% des Kapitals beibehalten. Dies führt zu einer zusätzlichen Beteiligung des Kantons Luzern von 307.5 Millionen Franken. Davon sollen 255 Millionen Franken im Verwaltungsvermögen und 52.5 Millionen Franken im Finanzvermögen angesiedelt werden. Dieses zusätzliche Engagement des Kantons Luzern an der LUKB schlägt sich mutmasslich in zusätzlichen Dividendenerträgen, höherer Abgeltung der Staatsgarantie und höheren Steuereinnahmen nieder. Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis wirkt sich zudem risikomindernd aus.

Gemäss dem Wortlaut des «Gesetzes der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft» (Umwandlungsgesetz) hält der Kanton Luzern mindestens 51% des Aktienkapitals und der Aktienstimmen. Die Regierung schlägt nun vor, den Anteil des Kantons weiterhin auf 61.5%, also 10.5% über dem gesetzlichen Minimum zu belassen. In diesem Zusammenhang stellen sich für die FDP verschiedene Fragen, welche in den kommenden Monaten noch zu klären sind. Dabei wird es insbesondere um den Umfang der «überobligatorischen» Beteiligung des Kantons Luzern an der LUKB gehen.

Die FDP wäre nicht erstaunt, wenn durch die vorgesehene Aktienkapitalerhöhung und die vorgesehene Beteiligung des Kantons Luzern auch Diskussionen um das Thema der Staatsgarantie des Kantons Luzern und deren Abgeltung wieder Aufwind erhalten sollte.