Renaturierungen von Gewässern: Wunsch oder Pflicht?

Die Luzerner FDP-Fachpools Energie & Umwelt sowie Landwirtschaft diskutierten an einer kürzlichen Informationsveranstaltung mit Fachleuten des Kantons das brisante Thema «Renaturierung von Gewässern». Die Veranstaltung ermöglichte einen vielseitigen Austausch und auch kritische Fragen. So wurde die Kritik aus der Landwirtschaft aufgenommen, dass der Landbedarf zur Renaturierung zu gross sei und die Erforderlichkeit der zahlreichen Renaturierungsprojekte diskutiert.

Den Grundsatz, ob renaturiert wird, schreibt der Bund vor. Das revidierte Gewässerschutzrecht will eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, eine standortgerechte Ufervegetation und den Erhalt der Wechselwirkung von Flüssen zu Grundwasserströmen. Der Kanton konnte darlegen, dass er Renaturierungen mit sinnvollen Anpassungen von Gewässern verbindet, was auch dem Hochwasserschutz dient. Der Rückbau natürlicher Flussläufe muss sich nicht zwingend gegen die landwirtschaftliche Nutzung richten. Aus land-wirtschaftlicher Sicht gilt es, sich aktiv in die zukünftigen Projekte einzubringen. Zudem hat der Kanton seine Schlüsse aus den Erfahrungen gezogen und geht die Kommunikation früh und breit abgestützt an. Beim Reussprojekt ist eine Entspannung festzustellen. Die Konflikte sind schwierig zu lösen, aber die Gesprächskultur hat sich verbessert. Dazu haben auch Eingaben der FDP verholfen.

Im Weiteren sind natürliche Bachläufe auch eine Stütze der Biodiversität. Die Herausforderungen der Biodiversität müssen ernst genommen werden. Die FDP sieht sich in den Fragen der Umwelt als Vermittlerin zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt und setzt sich dafür ein, dass möglichst wenig Kulturland für solche Projekte beansprucht wird.

Im Kanton Luzern müssen viele Gewässer zur Verbesserung des Hochwasserschutzes angepasst werden. Um das Schadenrisiko der Flüsse zu reduzieren, werden diese verbreitert. Dadurch wird die Wassertiefe bei Hochwasser weniger steigen und die Reisskraft sinkt. Auf die Frage, ob nicht auch Absenkungen möglich wären, konterte Urs Zehnder, Abteilungsleiter Naturgefahren des Kantons Luzern, dass sich bei Absenkungen das Flussbett über eine lange Distanz ausgleiche. Dadurch werden auch Stellen wie Sockel von Brücken und Verbauungen abgesenkt. Diese drohen im Anschluss abzustürzen.

Als Beispiel wurde auch die Reusssanierung besprochen. Dazu werden 32 ha an Fruchtfolgeflächen benötigt. In der Vergangenheit kaufte der Kanton Ersatzland. Jüngst hat der Kanton bei Wasserbauprojekten die Strategie angepasst. So steht der Kauf der Grundstücke nicht mehr im Vordergrund. Er löst seine Bedürfnisse stattdessen mit Dienstbarkeiten. Das bedeutet, dass der Grundeigentümer Auflagen hat, aber das Grundstück nicht verliert. In Bezug auf die Entschädigungen hat der Kanton bei Dienstbarkeiten aus Erfahrung mehr Spielraum als bei Käufen. Allerdings hat FDP-Kantonsrat Martin Birrer (Emmen) bereits einen Vorstoss eingereicht und den dreifachen Verkehrswert für Land gefordert, welches der Kanton für seine Bedürfnisse benötigt. Auf eidgenössischer Ebene ist dies für Infrastrukturen des Bundes bereits der Fall.