Erwartete Minderkosten für den Kanton Luzern ohne Verrechnungssteuer

Am 25. September 2022 entscheidet das Stimmvolk über die Reform der Verrechnungs-steuer. Mit dem Wegfall der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen würde auch die öffentliche Hand zukünftig entlastet werden. FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer (Meggen) fordert von der Regierung eine Schätzung über die Höhe der Minderkosten für den Kanton Luzern.

Der Kanton Luzern hat Anleihensobligationen von über 700 Millionen Schweizerfranken ausstehend. Bei Annahme der Verrechnungssteuerreform am 25. September 2022 wird erwartet, dass der Zinsaufwand für neue Obligationen zukünftig sinkt. Von der Reform betroffen sind in der Schweiz ausgegebene Obligationen, auch staatliche. Für den Kanton Luzern bedeutet dies, dass der Zinsaufwand auf eigene Obligationen wie auch auf Obligationen, welche durch Organisationen im Besitz des Kantons ausgegeben werden (bspw. LUKS AG, LUPS AG, Immobilien Campus Luzern-Horw AG), sinken würde. Eine Verringerung des Zinsaufwandes bedeutet schliesslich auch eine Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aus Sicht der FDP ist es entscheidend, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die möglichen Einspareffekte im Kanton Luzern offen informiert werden.

Gemäss der Szenarienanalyse der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) führt der Wegfall der Verrechnungssteuer bei öffentlichen Körperschaften zu einer Verringerung des Zinsaufwandes. Schweizweit schätzt die ESTV die Minderkosten auf 60 bis 200 Millionen Franken, je nach Zinsentwicklung. Eine entsprechende Schätzung für den Kanton Luzern kann auf den Modellannahmen der ESTV basieren. Dadurch kann das Luzerner Stimmvolk transparent und mit verhältnismässigem Aufwand über die positiven Auswirkungen informiert werden.